UNTERSTÜTZUNG IM UMGANG MIT DER FINANZVERWALTUNG

  • Führen von Einspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz
  • Erarbeiten von Anträgen aller Art (Stundung, Erlass)
  • Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)
  • Vorbeugung und Vermeidung von Steuerstraftaten
  • Vertretung bei komplexen Betriebsprüfungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Vertretung vor den Finanzgerichten
  • Selbstanzeige
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Strafverfahren
  • Vertretung in steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren